WEG-Darlehen

Was ist ein WEG-Darlehen?
und wie funktioniert das?
Ein WEG-Darlehen ist ein spezieller Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften. Anders als bei einem normalen Privatkredit nimmt nicht der einzelne Eigentümer den Kredit auf, sondern die gesamte Eigentümergemeinschaft. Dieses Finanzierungsmodell ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet – nur wenige Banken bieten daher diese besondere Art der Finanzierung an.
Das WEG-Darlehen eignet sich besonders gut für größere Modernisierungen, Sanierungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Wenn zum Beispiel das Dach erneuert, die Fassade gedämmt oder die Heizungsanlage modernisiert werden muss, entstehen oft hohe Kosten. Anstatt Sondervorschüsse von allen Eigentümern zu erheben, kann die Gemeinschaft ein Darlehen beschließen (bis 45.000 € pro Wohnung ohne Grundschuldeintrag – BfW Bank) und es so einzelnen Eigentümern oder auch allen Ermöglichen, die Kosten sozialverträglicher über mehrere Jahre zu verteilen. Notwendige Investitionen können umgehend angestoßen werden. Eine lange Besparung der Erhaltungsrücklagen, bis zum Erreichen der entsprechenden Investitionsbeträge, entfällt und vermeidet somit weitere Kosten drch den üblichen Verteuerungsprozess.
Die IBS GmbH hat mit solchen Darlehen für ihre verwalteten Liegenschaften bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese positive Erfahrung zeigt, dass WEG-Darlehen eine praktikable und sinnvolle Lösung für Wohnungseigentümer-gemeinschaften darstellen.
Fakten über das WEG-Darlehen
Kurze Übersicht zu aktuellen Fakten rund um das Thema WEG-Darlehn
Individuelle Wahlmöglichkeit
Jeder Eigentümer kann für sich selbst entscheiden: Entweder er nimmt am WEG Darlehen teil oder er finanziert seinen Anteil an den anfallenden Kosten selbst. Wer sich für die Selbstfinanzierung entscheidet, muss dies der Verwaltung verbindlich mitteilen. Der Darlehensbetrag wird dann entsprechend reduziert, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Antragstellung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein oder mehrere Darlehen beantragen - maximal jedoch 45.000 Euro pro Wohnung. Dafür ist zunächst ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig. Anschließend stellt der gewählte Verwalter den Antrag im Namen der Gemeinschaft und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Vorteile für alle Eigentümer
Ein WEG Darlehen bringt viele Vorteile mit sich:
Es wird kein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen und auch die Schufa bleibt unberührt. Die einzelnen Eigentümer müssen keine persönlichen Auskünfte über ihre Finanzen geben. Das bedeutet, dass auch ältere Eigentümer, die normalerweise keinen Kredit mehr von ihrer Bank bekommen würden, an der Finanzierung teilnehmen können. So können alle ihre Liquidität schützen und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie erhalten.
Rückzahlung
Die monatliche Annuität wird über den Wirtschaftsplan erfasst und zusammen mit den Hausgeldvorschüssen von jedem WEG-Darlehen teilnehmenden Eigentümer eingezogen. So wird die Rückzahlung sozialverträglich über die Darlehendauer (in der Regel 10 Jahre) zurückgeführt.
Wer muss Beschluss fassen?
Wichtig zu wissen ist:
Alle Eigentümer müssen einem WEG-Darlehen zustimmen - auch die, die nicht daran teilnehmen möchten. Die Bank gewährt das Darlehen nur, wenn die gesamte Eigentümergemeinschaft dafür stimmt. Für selbstfinanzierende Eigentümer entstehen dadurch keine Nachteile. Sie haften bereits heute bei normalen Sonderumlagen mit ihrem Eigentumsanteil dafür, wenn andere Eigentümer nicht zahlen können.
Finanzielle Sicherheit für alle
Das WEG Darlehen sorgt für stabile Finanzierung von wichtigen Erhaltungsmaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt. Jahrelanges Ansparen führt oft zu höheren Kosten, weil sich Schäden verschlimmern oder die Preise steigen. Auch Gesetzesänderungen können ungeplante Mehrkosten verursachen.
Die Erfahrung zeigt:
WEG-Darlehen sind grundsätzlich sicher. Nach Auskunft der Bank für Wohnungswirtschaft (BfW) ist noch nie ein solches Darlehen ausgefallen - was die IBS GmbH aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Der Grund ist einfach:
Sollte einmal ein/e Eigentümer/in ein oder zwei Monate nicht zahlen können, trägt dies die große Gemeinschaft mit. Der/die betroffene Eigentümer/in hat so Zeit, die persönlichen Zahlungen wieder aufzuholen, ohne in finanzielle Not zu geraten.
Selbst wenn ein/e Eigentümer/in die persönliche Wohnung verkaufen muss, übernimmt der/die neue Eigentümer/in automatisch die Kosten über die Jahresabrechnung. Die laufende Baumaßnahme wird dadurch nicht unterbrochen. Diese Sicherheit bietet ein Privatdarlehen niemals.
Das WEG-Darlehen ist immer ein Angebot an die gesamte Eigentümergemeinschaft und stärkt den Zusammenhalt in der Hausgemeinschaft.
